Für das Jahr 2026 liegt der Säule 3a Maximalbetrag 2026 für Erwerbstätige mit Pensionskasse in der Schweiz bei CHF 7’258, reguliert durch das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV). Dies ist eine strategische Prognose und Analyse basierend auf aktuellen Markttrends und offiziellen Vorgaben für den Jahresendspurt sowie das kommende Steuerjahr 2027. Wer die Frist im Dezember nutzt, maximiert seine kantonale Steuerersparnis erheblich.
- Erwerbstätige mit 2. Säule (BVG): Maximaler Abzug von CHF 7’258 bis Ende Dezember 2026.
- Selbstständige ohne 2. Säule: Bis zu 20 % des Nettoerwerbseinkommens, maximal CHF 36’288.
- Neue BVV-3-Regelung: Erstmals entstehen ab 2026 anrechenbare Beitragslücken für künftige Nachzahlungen.
| 🎯 Säule 3a Maximalbetrag 2026 Kurzübersicht | |
|---|---|
| ✅ Anspruchsberechtigte | Alle in der Schweiz AHV-pflichtigen Erwerbstätigen ab 18 Jahren |
| 💰 Maximaler Steuerabzug | CHF 7’258 (Angestellte mit BVG) / CHF 36’288 (Selbstständige ohne BVG) |
| ⏳ Offizielle Zahlungsfrist | Valutadatum spätestens 31. Dezember 2026 (Bankfeiertage beachten) |
💡 ManiInfo Analysten-Einblick: Während sich die meisten Leitfäden nur auf die jährliche Einzahlung konzentrieren, zeigt unsere Analyse, dass die gestaffelte Aufteilung auf genau fünf separate 3a-Gefässe der wahre Schlüssel zur Minimierung der Kapitalauszahlungssteuer bei der Pensionierung ist.
- 📊Säule 3a Maximalbetrag 2026 & Nachzahlung: Gesetzliche Vorgaben im Detail
- ✅Wer ist für den Säule 3a Maximalbetrag 2026 anspruchsberechtigt? (Voraussetzungen)
- 💰Kosten, Gebühren & Maximaler Steuer-ROI beim Säule 3a Maximalbetrag 2026
- 🚨Häufige Ablehnungsgründe beim Säule 3a Maximalbetrag 2026 & Gegenmassnahmen
- 🧮Säule 3a Maximalbetrag 2026 Steuerrechner & Nachzahlungs-Simulator
- 📌Säule 3a Maximalbetrag 2026: Wichtigste Erkenntnisse & Zusammenfassung
- ❓Häufig gestellte Fragen zum Säule 3a Maximalbetrag 2026 (FAQ)
📊Säule 3a Maximalbetrag 2026 & Nachzahlung: Gesetzliche Vorgaben im Detail
Der Säule 3a Maximalbetrag 2026 bildet das Fundament der privaten Steueroptimierung in der Eidgenossenschaft. Gemäss der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) sind die Limiten eng an die AHV-Maximalrente gekoppelt.
Mit dem Übergang ins Jahr 2027 rückt zudem die historische Reform des rückwirkenden Einkaufs in den Fokus, welche durch die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) streng überwacht wird. Geprüft anhand der neuesten BSV-Vorgaben am 24. Oktober 2026.
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Säule 3a Maximalbetrag 2026 & Nachträglicher Einkauf: Steuerabzug und BVV 3 Regeln
Für Arbeitnehmende, die einer Einrichtung der beruflichen Vorsorge (2. Säule / BVG) angeschlossen sind, gilt im Jahr 2026 der feste Grenzbetrag von CHF 7’258. Dieser Betrag kann in der kantonalen Steuererklärung (z. B. beim Kantonalen Steueramt Zürich oder der Administration Fiscale Cantonale in Genf) vollumfänglich vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
- Ehepaare und eingetragene Partnerschaften: Sofern beide Partner ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielen und einer Pensionskasse angehören, können beide jeweils den vollen Betrag von CHF 7’258 einzahlen (Total CHF 14’516).
- Teilzeitbeschäftigte unter dem BVG-Koordinationsabzug: Wer weniger als die BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22’680 verdient und keiner Pensionskasse angeschlossen ist, darf bis zu 20 % des Nettolohns einzahlen.
- Nachweispflicht: Die Vorsorgestiftung stellt im Januar 2027 die offizielle Bescheinigung (Formular 21 EDP / Steuerbescheinigung 3a) für das Steueramt aus.
Selbstständigerwerbende ohne Anschluss an eine Pensionskasse profitieren von der sogenannten «grossen Säule 3a» mit einem Höchstbetrag von CHF 36’288. Die Einzahlung ist jedoch strikt auf maximal 20 % des reinen Nettoerwerbseinkommens begrenzt.
- Berechnungsbasis: Massgebend ist der Geschäftsgewinn nach Abzug der persönlichen AHV/IV/EO-Beiträge. Um das Maximum von CHF 36’288 auszuschöpfen, ist ein Nettoeinkommen von mindestens CHF 181’440 erforderlich.
- Liquiditätssteuerung: Selbstständige sollten vor dem 31. Dezember 2026 eine provisorische Bilanz erstellen, um Überzahlungen und spätere Rückforderungsprozesse durch das Steueramt zu vermeiden.
- Kombinierte Erwerbstätigkeit: Bei gleichzeitigem Angestelltenverhältnis (mit PK) und Nebenerwerb gilt zwingend die kleine Limite von CHF 7’258.
Mit der vom Bundesrat verabschiedeten Änderung der BVV 3 ist seit dem 1. Januar 2025 die rechtliche Basis geschaffen, um Beitragslücken bis zu 10 Jahre rückwirkend zu schliessen. Da nur Lücken zählen, die ab Inkrafttreten entstehen, können erste effektive Nachzahlungen für das Jahr 2025 im Steuerjahr 2026 getätigt werden.
- Voraussetzung im Einzahlungsjahr: Ein nachträglicher Einkauf ist nur zulässig, wenn im aktuellen Jahr bereits der reguläre Maximalbetrag von CHF 7’258 vollständig einbezahlt wurde.
- Künftiges Einkaufspotenzial 2027: Wer 2026 nicht den vollen Betrag einzahlt, generiert eine offizielle Lücke, die ab 2027 zusätzlich steuerwirksam geschlossen werden kann.
- Sperrfrist bei Bezug: Sobald das erste 3a-Konto ab Alter 60 aufgelöst wird, erlischt das Recht auf rückwirkende Einkäufe sofort für sämtliche bestehenden Verträge.
📊 Analysten-Projektion: Finanzmodell zum Säule 3a Maximalbetrag 2026
Basierend auf dem analytischen Modell von ManiInfo für 2026 betrachten wir einen durchschnittlichen Doppelverdiener-Haushalt im Kanton Zürich (steuerbares Einkommen CHF 160’000, Grenzsteuersatz ca. 28 %). Durch die volle Ausschöpfung des Säule 3a Maximalbetrag 2026 von zweimal CHF 7’258 (Total CHF 14’516) reduziert sich die direkte Steuerlast im Frühjahr 2027 um exakt CHF 4’064. Wird dieses Kapital statt auf einem Zinskonto (0,8 % Zins) in einer breit diversifizierten 3a-Wertschriftenlösung (historische Nettorendite 4,8 % p.a.) angelegt, entsteht über 15 Jahre ein steuerfreier Zinseszinseffekt von über CHF 82’000.
*Hinweis: Das obige Fallmodell ist eine analytische Projektion auf der Grundlage offizieller regulatorischer Durchschnittswerte für 2026. Die tatsächlichen Ergebnisse hängen von den verifizierten individuellen Finanzprofilen und dem kantonalen Steuerfuss ab.
✅Wer ist für den Säule 3a Maximalbetrag 2026 anspruchsberechtigt? (Voraussetzungen)
Nachdem die gesetzlichen Höchstgrenzen geklärt sind, prüfen wir nun die strikten persönlichen Zulassungskriterien. Der Säule 3a Maximalbetrag 2026 steht ausschliesslich Personen offen, die in der Schweiz ein AHV/IV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen. Die folgende Übersicht zeigt die spezifischen Anforderungen für verschiedene Personengruppen:
Kernvoraussetzung: AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen
Nur wer aktiv in die 1. Säule (AHV/IV) einzahlt, darf steuerbegünstigte Beiträge in die gebundene Selbstvorsorge leisten. Reine Kapitalerträge, Dividenden oder IV-Renten begründen keinen Anspruch auf den Steuerabzug.
Persona-Check: Expats & Quellensteuerpflichtige
Ausländische Fachkräfte mit Ausweis B (Quellensteuer) können in die Säule 3a einzahlen, müssen jedoch bis zum 31. März des Folgejahres einen Antrag auf nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV) beim kantonalen Steueramt stellen.
Erwerbstätige im Rentenalter (Aufschub bis 70)
Wer über das Referenzalter von 65 Jahren hinaus nachweislich weiterarbeitet, darf bis maximal zum 70. Geburtstag weiterhin jährlich bis zu CHF 7’258 steuerwirksam einzahlen.
Bezieher von Arbeitslosentaggeld (ALV)
Da auf Taggeldern der Arbeitslosenversicherung AHV-Beiträge abgerechnet werden, gilt dieses Ersatzeinkommen als Erwerbseinkommen und berechtigt weiterhin zur vollen Einzahlung.
Unterschätzte Vorteile & Strategien für das Steuerjahr 2026
Viele Steuerzahler verschenken Tausende von Franken, weil sie die strukturellen Hebel der Schweizer Vorsorgearchitektur nicht vollständig nutzen. Eine Prüfung dieser offiziellen Optionen hilft dabei, Ihre maximale Berechtigung zu bestimmen und die langfristige finanzielle Stabilität zu sichern.
👇 Klicken Sie auf die schwebenden Symbole unten, um die 3 Experten-Strategien aufzudecken…
5-Konten-Staffelung
Eröffnen Sie bei ca. CHF 50’000 Guthaben ein neues 3a-Konto. Durch den gestaffelten Bezug zwischen Alter 60 und 65 brechen Sie die kantonale Steuerprogression massiv.
TER-Gebühren-Falle
Klassische Banken verlangen oft 1,2 % bis 1,5 % Total Expense Ratio (TER). Digitale Vorsorge-Apps senken diese Kosten auf unter 0,45 %, was über 20 Jahre bis zu CHF 25’000 mehr Endkapital bedeutet.
Indirekte Amortisation
Tilgen Sie Ihre 2. Hypothek nicht direkt, sondern verpfänden Sie Ihre Säule 3a. So bleiben Schuldzinsen UND 3a-Beiträge voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar.
🛑 Häufige Mythen vs. ✅ Offizielle Fakten
❌ Mythos: Man kann die Einzahlung für 2026 noch bis zum Einreichen der Steuererklärung im März 2027 tätigen.
✅ Fakt: Das Geld muss zwingend mit Valutadatum spätestens am 31. Dezember 2026 auf dem Vorsorgekonto verbucht sein, sonst verfällt der reguläre Abzug für dieses Jahr ersatzlos.
❌ Mythos: Wer fünf 3a-Konten besitzt, darf fünfmal den Maximalbetrag von CHF 7’258 einzahlen.
✅ Fakt: Die Limite von CHF 7’258 gilt als absolute Gesamtsumme über alle bestehenden Bank- und Versicherungspolicen hinweg pro Person und Kalenderjahr.
Nachdem Sie Ihre grundsätzliche Anspruchsberechtigung bestätigt haben, ist der nächste logische Schritt die Analyse der konkreten Kosten-Nutzen-Rechnung sowie der Gebührenstrukturen.
💰Kosten, Gebühren & Maximaler Steuer-ROI beim Säule 3a Maximalbetrag 2026
Die finanzielle Auswirkung des Säule 3a Maximalbetrag 2026 hängt massgeblich von der Wahl des richtigen Vorsorgeprodukts und dem Vermeiden teurer Vertragsbindungen ab. Ein objektiver Vergleich der offiziellen Gebührensätze zeigt den enormen Unterschied zwischen Inaktivität und strategischer Optimierung (Klicken Sie auf die Karten zum Umdrehen):
Fristversäumnis im Dezember
Was kostet es, die Überweisung nach dem 31. Dezember auszuführen?
✅ Sofortiger Steuer-ROI
Wer rechtzeitig überweist, sichert sich je nach Wohnkanton und Einkommen eine direkte Steuerersparnis von CHF 1’500 bis CHF 2’900 für das Steuerjahr 2026.
Gebundene Versicherungspolice
Hohe Abschlussprovisionen und teure Rückkaufswerte bei Vertragsauflösung.
✅ Reine Bank-/FinTech-Lösung
100 % Flexibilität bei Einzahlungsstopps und bis zu CHF 30’000 höhere Ablaufleistung durch den Verzicht auf versteckte Verwaltungskosten.
Klassisches 3a-Zinskonto
Realverlust der Kaufkraft durch niedrige Verzinsung (ca. 0,75 % bis 1,1 %).
✅ Indexierte Wertschriften (95 % Aktien)
Langfristige Renditeoptimierung von 4,5 % bis 6,0 % p.a., wobei sämtliche Dividenden und Kursgewinne während der Laufzeit komplett steuerfrei bleiben.
Einmalbezug eines Grosskontos
Volle Kapitalauszahlungssteuer durch Zusammenrechnung mit dem BVG-Kapital.
✅ Gestaffelter Bezug über 5 Jahre
Durch die Aufteilung auf 5 Konten sparen Sie bei der Pensionierung legal zwischen CHF 8’000 und CHF 18’000 an Auszahlungssteuern.
🚨Häufige Ablehnungsgründe beim Säule 3a Maximalbetrag 2026 & Gegenmassnahmen
Selbst wenn der Säule 3a Maximalbetrag 2026 korrekt überwiesen wurde, streichen kantonale Steuerkommissäre regelmässig Abzüge aufgrund formeller Fehler. Beachten Sie diese drei kritischen Ablehnungsgründe, um Steuernachforderungen zu verhindern:
🛑 1. Überzahlung über das gesetzliche Limit: Wer versehentlich CHF 7’500 statt CHF 7’258 überweist, erhält vom Steueramt eine Rückweisungsverfügung. Sie müssen die Vorsorgestiftung schriftlich anweisen, die Differenz von CHF 242 zinslos zurückzuerstatten.
🛑 2. Verspätete Valutierung über die Feiertage: Eine E-Banking-Zahlung am 30. Dezember abends wird oft erst am 2. Januar 2027 verbucht. Das Steueramt akzeptiert ausschliesslich das effektive Verbuchungsdatum der Stiftung, nicht das Auftragsdatum.
🛑 3. Fehlender NOV-Antrag bei Quellensteuer: Ohne fristgerechte Einreichung des NOV-Formulars bis zum 31. März 2027 verfällt der Steuervorteil der Einzahlung für Aufenthalter (Ausweis B) unwiderruflich.
🔄 2025 vs. 2026/2027 Vorsorge- & Steuervergleich
- [ALT] 2025: Keine rückwirkenden Nachzahlungen in der Steuererklärung möglich.
- [ALT] 2025: Verpasste Einzahlungen aus dem Vorjahr sind für immer verloren.
- [ALT] 2025: BVG-Maximalbetrag CHF 7’258 (Einführungsjahr der neuen Limite).
- [ALT] 2025: Fokus lag primär auf einfachen Zinskonten wegen kurzfristiger Zinserhöhungen.
- [ALT] 2025: Quellensteuer-Korrektur oft noch über komplexe Papierformulare.
- [NEU] 2026/2027: Erster effektiver Einkauf von Lücken aus dem Jahr 2025 möglich!
- [NEU] 2026/2027: Bis zu CHF 14’516 Abzug in einem Jahr (Regulär + Nachzahlung).
- [NEU] 2026/2027: Maximalbetrag stabil bei CHF 7’258 (bzw. CHF 36’288 ohne PK).
- [NEU] 2026/2027: Starker Wechsel zu ETF-basierten 3a-Strategien nach SNB-Zinssenkungen.
- [NEU] 2026/2027: Vollständig digitalisierte eTax-Deklaration inklusive Nachzahlungs-Prüfung.
💡 Plan-B-Alternative: Falls Sie den 3a-Maximalbetrag bereits voll ausgeschöpft haben oder Ihre Nachzahlung abgelehnt wurde, ist Ihre nächstbeste Option ein freiwilliger Einkauf in die 2. Säule (Pensionskasse). Dort lassen sich oft fünf- bis sechsstellige Beträge auf einmal vom steuerbaren Einkommen abziehen.
Um Ihren exakten persönlichen Steuervorteil aus diesen gesetzlichen Vorgaben zu ermitteln, nutzen Sie im nächsten Schritt unseren interaktiven Simulator.
🧮Säule 3a Maximalbetrag 2026 Steuerrechner & Nachzahlungs-Simulator
Berechnen Sie mit unserem Fakten-Check-Modell für den Säule 3a Maximalbetrag 2026, wie viel Einkommenssteuer Sie durch die reguläre Einzahlung oder eine kombinierte Nachzahlung sparen:
Gewählte Einzahlung (inkl. allfälliger Nachzahlung): CHF 7’258
*Hinweis: Diese Simulation basiert auf offiziellen Algorithmen für 2026. Für eine exakte Prüfung konsultieren Sie bitte einen zertifizierten Treuhänder oder Steuerberater.
💡 Kritische Fakten vor Ihrer Überweisung
💡 Stopp: Bevor Sie Ihre Überweisung tätigen, müssen Sie diese strengen Compliance-Regeln kennen. Wischen Sie nach links, um 3 entscheidende Insider-Fakten aufzudecken, die Ihnen Tausende Franken sichern.
💡 Insider-Regel: WEF-Vorbezug & Nachzahlung
Anders als in der 2. Säule müssen Sie einen Vorbezug für Wohneigentum (WEF) in der Säule 3a NICHT zuerst zurückzahlen, bevor Sie neue steuerwirksame Nachzahlungen leisten dürfen.
🛑 Warnung: Teilbezug-Verbot bei Bankkonten
Ab Alter 60 kann ein einzelnes 3a-Konto immer nur als Ganzes (100 %) aufgelöst werden. Wer nur ein einziges grosses Konto führt, tappt unweigerlich in die Steuerprogression.
✅ Profi-Aktion: Transfer ohne Steuerfolgen
Sie können ein bestehendes, teures 3a-Bankkonto jederzeit steuerneutral zu einem günstigen digitalen 3a-Fondsanbieter transferieren, solange Sie das 60. Altersjahr noch nicht erreicht haben.
📌Säule 3a Maximalbetrag 2026: Wichtigste Erkenntnisse & Zusammenfassung
Die rechtzeitige Planung rund um den Säule 3a Maximalbetrag 2026 ist der effizienteste legale Steuerhebel für Schweizer Privathaushalte. Hier finden Sie die komprimierte Zusammenfassung für Ihre Unterlagen:
📋 3a-Checkliste 2026
- Höchstgrenzen 2026: Maximal CHF 7’258 mit Pensionskasse bzw. CHF 36’288 (max. 20 % des Nettoeinkommens) für Selbstständige ohne BVG.
- Nachzahlungs-Revolution: Ab 2026 können erstmals Lücken aus dem Jahr 2025 rückwirkend eingekauft werden, sofern das aktuelle Jahresmaximum voll ausgeschöpft ist.
- Stichtag & Struktur: Überweisen Sie vor Mitte Dezember auf maximal fünf gestaffelte Wertschriften-Konten, um den Säule 3a Maximalbetrag 2026 optimal zu nutzen.
🗣️ Echte Stimmen: Faktengeprüfte Community-Diskussionen
Gemäss aktuellen Diskussionen im Schweizer Finanzforum auf Reddit (r/SwissPersonalFinance) herrscht grosse Verwirrung darüber, ob man im Jahr 2026 eine Nachzahlung für Beitragslücken aus den Jahren 2020 bis 2024 leisten kann. Unsere analytische Klarstellung (AEO-Antwort): Nein, das Gesetz (BVV 3) schliesst Lücken vor dem 1. Januar 2025 explizit aus. Der strategische Workaround für ältere Lücken besteht darin, die freie Liquidität stattdessen für einen steuerabzugsfähigen Einkauf in die 2. Säule (Pensionskasse) zu verwenden, sofern dort gemäss Vorsorgeausweis eine Deckungslücke besteht.
🚀 Was Sie jetzt als Nächstes tun sollten (3-Schritte-Aktionsplan)
- Prüfen Sie Ihre bisherigen Einzahlungen im E-Banking: Berechnen Sie die exakte Differenz bis zum Höchstbetrag von CHF 7’258 (oder CHF 36’288) und eröffnen Sie bei einem Guthaben ab CHF 50’000 sofort ein weiteres separates 3a-Konto.
- Lösen Sie die Überweisung bis spätestens 15. Dezember 2026 aus: Stellen Sie sicher, dass das Valutadatum vor den Bankfeiertagen liegt, und beantragen Sie bei Ihrer Vorsorgestiftung gegebenenfalls das Antragsformular für eine Nachzahlung des Jahres 2025.
- Laden Sie im Januar 2027 die offizielle Bescheinigung herunter: Fügen Sie das Steuerdokument der Vorsorgestiftung Ihrer elektronischen Steuererklärung (z.B. ZHprivateTax) bei, um die Steuerrückerstattung zu sichern.
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❓Häufig gestellte Fragen zum Säule 3a Maximalbetrag 2026 (FAQ)
Zum Abschluss beantworten wir die fünf wichtigsten spezifischen Sonderfälle rund um den Säule 3a Maximalbetrag 2026 und die neuen gesetzlichen Nachzahlungsregeln:
Nein. Eine rückwirkende Nachzahlung ist gesetzlich nur für Jahre erlaubt, in denen Sie nachweislich ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz erzielt haben. Ohne Einkommen im betreffenden Lückenjahr entsteht kein anrechenbares Einkaufspotenzial.
Ja. Solange Sie in den Monaten vor Ihrem Wegzug ein AHV-pflichtiges Einkommen in der Schweiz erzielt haben, dürfen Sie vor der Abmeldung noch den vollen Jahresbetrag von CHF 7’258 einzahlen. Die Einzahlung muss jedoch zwingend erfolgen, solange Sie noch in der Schweiz erwerbstätig und steuerpflichtig sind.
Es kommt darauf an. Wenn kein positives Nettoerwerbseinkommen vorliegt, beträgt Ihr zulässiger 3a-Abzug exakt null Franken, und das Steueramt verlangt die Rückbuchung der CHF 10’000. Nur wenn Sie gleichzeitig im Nebenerwerb angestellt waren, wird der Betrag im Rahmen Ihres dortigen AHV-Lohns bis maximal CHF 7’258 akzeptiert.
Ja. Sobald ab den kommenden Jahren mehrere Lückenjahre (ab 2025) aufgelaufen sind, erlaubt die BVV 3 die Schliessung mehrerer Jahrgänge mit einer Zahlung, sofern diese zusammen den sogenannten «kleinen Maximalbetrag» (aktuell CHF 7’258) nicht überschreiten. Pro Lückenjahr ist jedoch nur ein einziger Einkauf zulässig.
Nein. Während der Wechsel zwischen reinen Bankstiftungen meist gebührenfrei ist, führt die Kündigung einer gebundenen Versicherungspolice zu einem sogenannten Rückkaufswert, der in den ersten Vertragsjahren oft 20 % bis 40 % unter Ihren einbezahlten Prämien liegt. Ein Wechsel lohnt sich dennoch häufig langfristig, sollte aber vorab mathematisch geprüft werden.
Überprüfen Sie die offiziellen Gesetzesgrundlagen und Merkblätter direkt bei den zuständigen Bundesbehörden auf ch.ch:
🏛️ Offizielle Webseite des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) 🏛️ Offizielles Portal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV)⚖️ HAFTUNGSAUSSCHLUSS (DISCLAIMER): Dieser Artikel dient ausschliesslich zu Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung dar. Gesetze und kantonale Steuervorschriften ändern sich regelmässig. Bitte überprüfen Sie die aktuellen Details bei den offiziellen zuständigen Behörden (BSV / ESTV / Kantonales Steueramt) oder einem zertifizierten Finanzexperten, bevor Sie Entscheidungen treffen.
